Nein, mit einem normalen E-Scooter darfst du auf Langeoog im öffentlichen Straßenraum nicht fahren. Die Insel hat ein allgemeines Kraftfahrzeugverkehrsverbot, und dazu zählen auch E-Scooter. Sie werden außerdem nicht von der Fähre mitgenommen.
Was stattdessen erlaubt ist
Auf Langeoog sind herkömmliche Fahrräder erlaubt. Auch einfache Pedelecs, also Räder mit Tretunterstützung bis 25 km/h, dürfen gefahren werden. Diese sind rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt.
Wichtige Ausnahme für Mobilitätshilfen
Anders sieht es bei motorisierten Krankenfahrstühlen aus. E-Mobile und Seniorenmobile dürfen auf den öffentlichen Verkehrsflächen nur dann ohne Weiteres genutzt werden, wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit höchstens 6 km/h beträgt. Schnellere Modelle brauchen vor der Nutzung eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Wittmund.
Praktisch für die Anreise
Wenn du mit einem E-Scooter anreist, solltest du ihn also nicht für Langeoog einplanen. Sinnvoller ist es, den Scooter auf dem Festland zu lassen und auf der Insel auf Fahrrad, zu Fuß oder auf eine zugelassene Mobilitätshilfe umzusteigen.
