Wie bekomme ich auf Langeoog eine Ausnahmegenehmigung für das allgemeine Kraftfahrzeugverbot?

Zuletzt aktualisiert: 15. September 2026Lesedauer: ca. 2 Min.

Die Ausnahmegenehmigung beantragst du bei der Inselgemeinde Langeoog beziehungsweise beim Ordnungsamt. Zuständig ist dort Frau Groher im Zimmer 1, Telefon 04972 693-124. Für allgemeine Fragen zum Ordnungsamt ist auch die E-Mail-Adresse ordnungsamt@langeoog.de hinterlegt.

So läuft der Antrag

Für die Genehmigung gibt es ein eigenes Formular: „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Allgemeinen Kraftfahrzeug-Verkehrsverbot“. Es gibt außerdem ein Formular für eine Einzel-Ausnahmegenehmigung, wenn nur eine konkrete Fahrt genehmigt werden soll. Der Antrag wird an den Landkreis Wittmund, Ordnungsamt, gestellt und über die Gemeinde Langeoog eingereicht.

Wichtig ist: Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein, sonst wird er nicht bearbeitet. Im Formular werden unter anderem Fahrzeugdaten, Strecke, Ziel, Anlass der Fahrt und die Begründung abgefragt, warum das Fahrzeug nicht geschleppt werden kann.

Wofür die Ausnahme gebraucht wird

Auf Langeoog gilt grundsätzlich das allgemeine Kraftfahrzeugverkehrsverbot. Wenn du also ein Fahrzeug auf die Insel bringen oder dort bewegen willst, brauchst du nur in besonderen Fällen eine Ausnahmegenehmigung. Das ist vor allem für Betriebe, Lieferungen, Handwerker, besondere Transporte oder andere Ausnahmen im Einzelfall relevant.

Praktischer Tipp

Wenn du den Antrag stellst, solltest du die Fahrt möglichst genau beschreiben: Fahrzeugart, Kennzeichen, Zeitraum, Strecke auf der Insel und den konkreten Grund. Je klarer der Antrag ist, desto einfacher lässt er sich bearbeiten.

Die passenden Formulare findest du im Bereich Formulardownload der Inselgemeinde Langeoog.

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